Neubeuern Landkreis Rosenheim
EIN DOPPELHAUS ZUM WOHLFÜHLEN NEUBAU;
SONNIG, RUHIG UND IN ORTSRANDLAGE
Objekt-Nr. 440114
Erdgeschoss:
Obergeschoss:
Keller:
- mit 2 Stromzählern:
- 1x Niederstromtarif für Luftwärmepumpe 1x Normaltarif für Verbrauchsstrom
Allgemein:
muss mit dem Nachbarn von Haus Nr. 17 b gemeinsam gepflegt und bei Schnee geräumt werden
Zufahrtspflege vor dem Haus vom Mieter alleine
Nebenkosten (Wasser/Kanal, Müll, Kaminkehrer, Versicherung,
Wartung von Holzofen, Entkalkungsanlage und Heizung
(hierfür gibt es jährlich eine Nebenkostenabrechnung)
- Strom
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung inkl. Mietsachschaden
- Holz, Telefon und Internet
Mietkosten:
Kaltmiete Euro 2.100,--/Monat
Stellplätze 2 im Carport: Euro 100,-- (gesamt)
Nebenkosten Euro 250,--
Kaution: Euro 6.000,--
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.