MÜNCHEN - Altbogenhausen

REPRÄSENTATIVE BÜRORÄUME

IN BESTER LAGE ALTBOGENHAUSENS


 

ECKDATEN

Objekt-Nr. 440103

 

  • -  Büroflächegesamt: ca. 178 qm

  • -  Bürofläche auf 2 Ebenen Gartengeschoss und Hochparterre

  • -  2 abgeschlossene Büroeinheiten (jeweils ca. 89 qm) darstellbar

  • -  sehr ruhig Lage

  • -  Baujahr 1971

  • -  Architekturklassiker von Otto Steidle

  • -  Helle, lichtdurchflutete Räume

  • -  Fenster mit Außensonnenblenden

  • -  Eichenparkett

  • -  Videophone/Türöffner in beiden Etagen

  • -  Internet

  • -  DV-Verkabelung

  • -  Einbauschränke, weiß

  • -  Pantryküche

  • -  WC

  • -  1 Abstellraum im UG

  • -  1 Kellerraum im UG

  • -  großzügiges Treppenhaus

  • -  Personenaufzug

 

Energieverbrauchsausweis: vorhanden

Energieträger: Heizöl

 

Es besteht die Option, nur eine Teilfläche (ab ca. 80 qm) zu mieten oder die gesamte Fläche.

 

Verfügbar: ab 1.9.2023

 

Mietkosten::

Miete p.m.: 4.980,00 Euro

+ Nebenkosten p.m.: 730,00 Euro

Stellplatz Tiefgarage p.m.: 190,00 Euro

 

HINWEIS

Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.

 

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