Niederndorferberg – Nähe Kufstein/Österreich
TRAUMANWESEN MIT FANTASTISCHEN BERGBLICK
IN DEN TIROLERN ALPEN
Objekt-Nr. 550519
Wohnfläche: ca. 850m²
Nutzfläche: ca. 350m²
Grundstück: ca. 1820m²
Wellness-Wintergarten
Zimmer: 10
Bäder: 9 + 2 separate WC
1 Wohnung
2 Suiten
1 Junior Suite
5 Superior Doppelzimmer
Küchen: 3
Energieausweis.
Bedarfsausweis: Heizwärme 49,00 kWh(m².a)Klasse B
Gesamtenergieeffizienz (fGEE) 0,72 Klasse A
Energieträger: Pellets, Solar
Heizungsart: Fußbodenheizung, offener Kamin
Kaufpreis: 2.550.000,-- EUR
zzgl. Käuferprovision 3,60 % inkl. 20 % MwSt
Verkauf in Zusammenarbeit mit:
KITZIMMO - Real Estate - OG
Herrn Markus Gobec
Im Gries 27
6370 Kitzbühel - Österreich
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft.
SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.