Hemhof Nähe Bad Endorf
VIELSEITIG UND SONNIG: GRUNDSTÜCK + Gartenland
Objekt-Nr. 550513
Das Grundstück ist individuell bebaubar mit einem
- Einfamilienhaus oder mit
- zwei Doppelhaushälften oder auch mit einem
- Mehrfamilienhaus.
Eine rechtskräftige Baugenehmigung liegt für ein Doppelhaus vor.
ZUM GRUNDSTÜCK KANN NOCH
GARTENLAND CA. 638 qm
zusätzlich arrondiert erworben werden.
Der Kaufpreis dafür wäre Euro 19.140,--
Hemhof ist ein Ortsteil, der sich nur ca. 3 km von Bad Endorf und ca. 7 km von Prien befindet.
Hemhof liegt mitten in der wunderschönen Eggstätter-Seenplatte und auch vom Chiemsee nur ca. 15 Minuten entfernt.
Herrliche Natur – Wiesen und Wald – umgeben diese Lage.
Bad Endorf, sowie auch Prien bieten alle Einkaufsmöglichkeiten,beste Infrastruktur, wie Schulen, Ärzte, Kliniken, Supermärkte, Fachgeschäfte, Hotels und Restaurants.
In Bad Endorf gibt es die über die Grenzen hinaus bekannte ‚Chiemgau-Therme‘.
Ansonsten bietet das Umfeld viel Freizeitmöglichkeiten Wassersport, Tennis, Golf, Fahrradfahren, Bergwandern und Skifahren.
KAUFPREIS: Euro 530.200,--
+ Gartenland ca. 638 qm KP Euro 19.140,--
(mögliche Gesamtfläche ca. 1600 qm)
+ Vermittlungsgebühr 3,57 % inkl. MwSt
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft oder bei Anmietung des Objektes.
SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.