Nähe Bad Endorf
MITTEN IM GRÜNEN UNVERBAUBAR
MIT BLICK AUF DIE BAYERISCHEN ALPEN GROSSES, SONNIGES GRUNDSTÜCK
Objekt-Nr. 550532
BAULAND:
Bauland: ca. 1092 qm
Flur-Nr. 273/6
im Außenbereich mit Baugenehmigung
voll erschlossen
Gelände leichtes Hanggefälle nach Osten
Baugenehmigung: EFH mit Doppelgarage
Baufenstergröße – Haus 10x12 m
Baufenster -Garage 6x6 m
Planung für ein DaVinci-Haus vorhanden (Pläne könnten übernommen werden)
Herrlicher Ausblick auf die Bayerischen Alpen ‚unverbaubar‘
Östlich, südlich und westlich keine Bebauung
Ausrichtung nach Süden, Westen, Osten und Norden
Derzeit Wildwuchs auf dem Grundstück
Grundstück befindet sich in einer Sackgasse
Zufahrt über ungeteertem Weg
Grünland vom Grundstück durch eine ungefestigte Straße getrennt
Lage: direkt im Süden vor dem Baugrundstück
Ist derzeit noch Grünland könnte sich im Zuge der gefragten Baugründe verändern
Daher ist für das Baugrundstück keine Verbauung möglich
Keine Bebauung im Grünland erlaubt
Zufahrt über ungeteertem Weg
Die Bäume, die das Grundstück einsäumen, können gefällt werden
Gelände: Wiese und Randbepflanzung durch Büsche und Bäume
u. wenige Obstbäume im westlichen Bereich des Grundstückes
Gelände mit leichtem Gefälle
Kaufpreis: Euro 1.050.000,--
+ 3,57 % Vermittlungsprovision inkl. MwSt.
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir bei Abschluss eines Kaufvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung der ortsüblichen Provision von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem notariellen Kaufpreis berechnen. Eine entsprechende Provisionspflicht für den Käufer besteht auch bei Erwerb mindestens der Mehrheitsanteile an einer Eigentümergesellschaft oder bei Anmietung des Objektes.
SONSTIGE KOSTEN
Der Erwerber trägt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % aus dem Kaufpreis sowie die Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5 %).
HINWEIS
Der Inhalt dieses Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen und Angaben, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Es können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber. Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten. Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Eine Weitergabe des Exposés, auch auszugsweise, macht schadensersatzpflichtig.